Beitrittserklärung
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Satzung vom 07.02.2018
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Satzung

Wählergemeinschaft Seeth-Ekholt

 

Satzung

 

§ 1

 

Unter dem Namen – Wählergemeinschaft Seeth-Ekholt (Abkürzung WGSE)– hat sich eine Gemeinschaft parteiloser politisch unabhängiger Einwohner der Gemeinde Seeth-Ekholt konstituiert. Der Sitz ist Seeth-Ekholt.

 

§ 1a

 

Die Mitgliedschaft in einer Wählergemeinschaftspartei, die auf Landesebene tätig ist, wird zugelassen.

 

§ 2

 

Zweck dieser Wählergemeinschaft ist die Beteiligung an Gemeindewahlen, mit dem Ziel, in der Gemeindevertretung Seeth-Ekholt an den Belangen der Gemeinde mitzuwirken.Durch die Aufstellung von Bewerbern für diese Wahlen will sie allen Bürgern, die sich, mitAusnahme der unter § 1a genannten Mitgliedschaft, an keine politische Partei binden wollen, die Möglichkeit geben, in den Gemeinderat zu kommen.

 

§ 3

 

Mitglied der Wählergemeinschaft Seeth-Ekholt kann jeder Einwohner der Gemeinde Seeth-Ekholt werden, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und bei seinem Eintritt die Satzung der Gemeinschaft für verbindlich anerkennt.

Die Mitgliedschaft wird durch Annahme einer schriftlichen Beitrittserklärung seitens des Vorstandes erworben.

Für nicht in Seeth-Ekholt Wohnende ist es durchaus möglich auch Mitglied der Wählergemeinschaft Seeth-Ekholt zu sein, jedoch nur als förderndes Mitglied ohne Stimmrecht.

 

§ 4

 

Der Austritt aus der Gruppe kann jederzeit schriftlich, ohne Angabe von Gründen, erfolgen.

 

§ 5

 

Es wird ein Beitrag von 12,- Euro/Jahr erhoben. Anfallende Kosten werden durch Umlage bestritten.

 

§ 6

 

Die Leitung der Wählergemeinschaft liegt in den Händen der Vorstandsmitglieder. Der Vorstand wird auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Er setzt sich zusammen aus :

 

dem 1. Vorsitzenden

dem 2. Vorsitzenden

dem Schriftführer

dem Schatzmeister

den zwei Beisitzern

 

§ 7

 

Alljährlich im 1. Quartal beruft der Schriftführer die Jahresversammlung ein. Die Einladung der Mitglieder hierzu muß mindestens 7 Tage vor der Versammlung schriftlich vorgenommen sein. Die Tagesordnung muß folgende Punkte enthalten :

1.) Tätigkeitsbericht des Vorstandes 

2.) Entlastung des Vorstandes 

3.) Neuwahlen 

4.) Anträge

5.) Verschiedenes

 

Anträge sind dem Schriftführer mindestens zwei Tage vorher schriftlich einzureichen. Während der Neuwahl des 1. Vorsitzenden leitet das älteste anwesende Mitglied die Versammlung. Ein Protokoll ist vom Schriftführer anzufertigen. Im Übrigen sind alle Wahlen streng nach demokratischen Grundsätzen durchzuführen. Satzungsänderungen bedürfen der 2/3 Mehrheit der Versammlung.

 

§ 8

 

Die Aufstellung der Bewerber für die Gemeindewahlen erfolgt in geheimer Abstimmung. Im Falle der erfolgten Wahl kann jeder Gemeindevertreter der Gemeinschaft seine Entscheidungen nach freiem Ermessen treffen.

 

§ 9

 

Ein Mitglied kann aus der Wählergemeinschaft ausgestoßen werden, wenn es einen groben Verstoß gegen die Grundsätze des Programms begangen hat oder sich einer ehrlosen Handlung schuldig gemacht hat. Die Entscheidung über den Ausschluß trifft die Mitglieder-versammlung mit 2/3 Mehrheit. Dem Mitglied ist ausreichend Gelegenheit zu geben, sich vorher zu rechtfertigen. Interne Streitigkeiten werden vom Vorstand entschieden. Berufungsinstanz ist die Mitgliederversammlung.

 

§ 10

 

Die Wählergemeinschaft löst sich auf, wenn 3/4 der Gesamtmitglieder einen solchen Beschluß fassen.

 

 

Wählergemeinschaft Seeth- Ekholt

 

 

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